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Fachwort
Deutschauszuschlagen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ausz|usc|hla|gen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Apg 26,14 Wir alle stürzten zu Boden , und ich hörte eine Stimme auf Hebräisch zu mir sagen : Saul , Saul , warum verfolgst du mich ? Es wird dir schwer fallen , gegen den Stachel auszuschlagen .
BGB 1432. 1 Ist dem Ehegatten , der das Gesamtgut nicht verwaltet , eine Erbschaft oder ein Vermächtnis angefallen , so ist nur er berechtigt , die Erbschaft oder das Vermächtnis anzunehmen oder auszuschlagen ; die Zustimmung des anderen Ehegatten ist nicht erforderlich . Das Gleiche gilt von dem Verzicht auf den Pflichtteil oder auf den Ausgleich eines Zugewinns sowie von der Ablehnung eines Vertragsantrags oder einer Schenkung .
BGB 1942. 1 Die Erbschaft geht auf den berufenen Erben unbeschadet des Rechts über , sie auszuschlagen ( Anfall der Erbschaft ) .
BGB 1951. 3 Setzt der Erblasser einen Erben auf mehrere Erbteile ein , so kann er ihm durch Verfügung von Todes wegen gestatten , den einen Erbteil anzunehmen und den anderen auszuschlagen .