| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | auszuschlagen | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | ausz|usc|hla|gen | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Apg 26,14 Wir alle stürzten zu Boden , und ich hörte eine Stimme auf Hebräisch zu mir sagen : Saul , Saul , warum verfolgst du mich ? Es wird dir schwer fallen , gegen den Stachel auszuschlagen . | 
|  | BGB 1432. 1 Ist dem Ehegatten , der das Gesamtgut nicht verwaltet , eine Erbschaft oder ein Vermächtnis angefallen , so ist nur er berechtigt , die Erbschaft oder das Vermächtnis anzunehmen oder auszuschlagen ; die Zustimmung des anderen Ehegatten ist nicht erforderlich . Das Gleiche gilt von dem Verzicht auf den Pflichtteil oder auf den Ausgleich eines Zugewinns sowie von der Ablehnung eines Vertragsantrags oder einer Schenkung . | 
|  | BGB 1942. 1 Die Erbschaft geht auf den berufenen Erben unbeschadet des Rechts über , sie auszuschlagen ( Anfall der Erbschaft ) . | 
|  | BGB 1951. 3 Setzt der Erblasser einen Erben auf mehrere Erbteile ein , so kann er ihm durch Verfügung von Todes wegen gestatten , den einen Erbteil anzunehmen und den anderen auszuschlagen . | 
|  |  |