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Fachwort
Deutschausnahmsweise Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: aus|nah|ms|weise
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1316. 3 Bei Verstoß gegen die §§ 1304 , 1306 , 1307 sowie in den Fällen des § 1314 Abs . 2 Nr . 1 und 5 soll die zuständige Verwaltungsbehörde den Antrag stellen , wenn nicht die Aufhebung der Ehe für einen Ehegatten oder für die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder eine so schwere Härte darstellen würde , dass die Aufrechterhaltung der Ehe ausnahmsweise geboten erscheint .
BGB 1568. 1 Die Ehe soll nicht geschieden werden , obwohl sie gescheitert ist , wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner , der sie ablehnt , auf Grund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde , dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint .
BGB 1836. 1 Die Vormundschaft wird unentgeltlich geführt . Sie wird ausnahmsweise entgeltlich geführt , wenn das Gericht bei der Bestellung des Vormunds feststellt , dass der Vormund die Vormundschaft berufsmäßig führt . Das Nähere regelt das Vormünder - und Betreuervergütungsgesetz .
GG 76. 2 Vorlagen der Bundesregierung sind zunächst dem Bundesrat zuzuleiten . Der Bundesrat ist berechtigt , innerhalb von sechs Wochen zu diesen Vorlagen Stellung zu nehmen . Verlangt er aus wichtigem Grunde , insbesondere mit Rücksicht auf den Umfang einer Vorlage , eine Fristverlängerung , so beträgt die Frist neun Wochen . Die Bundesregierung kann eine Vorlage , die sie bei der Zuleitung an den Bundesrat ausnahmsweise als besonders eilbedürftig bezeichnet hat , nach drei Wochen oder , wenn der Bundesrat ein Verlangen nach Satz 3 geäußert hat , nach sechs Wochen dem Bundestag zuleiten , auch wenn die Stellungnahme des Bundesrates noch nicht bei ihr eingegangen ist ; sie hat die Stellungnahme des Bundesrates unverzüglich nach Eingang dem Bundestag nachzureichen . Bei Vorlagen zur Änderung dieses Grundgesetzes und zur Übertragung von Hoheitsrechten nach Artikel 23 oder Artikel 24 beträgt die Frist zur Stellungnahme neun Wochen ; Satz 4 findet keine Anwendung .