| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | anderweitiger | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | anderweitiger | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 556. 2 Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren , dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden . Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden . | 
|  | BGB 556a. 1 Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart , sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen . Betriebskosten , die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen , sind nach einem Maßstab umzulegen , der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt . | 
|  | BGB 1220. 1 Die Versteigerung des Pfandes ist erst zulässig , nachdem sie dem Verpfänder angedroht worden ist ; die Androhung darf unterbleiben , wenn das Pfand dem Verderb ausgesetzt und mit dem Aufschub der Versteigerung Gefahr verbunden ist . Im Falle der Wertminderung ist außer der Androhung erforderlich , dass der Pfandgläubiger dem Verpfänder zur Leistung anderweitiger Sicherheit eine angemessene Frist bestimmt hat und diese verstrichen ist . | 
|  | GG 80. 2 Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen , vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung , Rechtsverordnungen der Bundesregierung oder eines Bundesministers über Grundsätze und Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen des Postwesens und der Telekommunikation , über die Grundsätze der Erhebung des Entgelts für die Benutzung der Einrichtungen der Eisenbahnen des Bundes , über den Bau und Betrieb der Eisenbahnen , sowie Rechtsverordnungen auf Grund von Bundesgesetzen , die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen oder die von den Ländern im Auftrage des Bundes oder als eigene Angelegenheit ausgeführt werden . | 
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