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46#schmeichle,schmeicheln,schmeichelt,schmeicheln
71#schmeichle,schmeichelst,schmeichelt,schmeicheln,schmeichelt,schmeicheln
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Kte 972 Um die Rede von der Kirche , ihrem Ursprung , ihrer Sendung und Bestimmung abzuschließen , können wir nichts Besseres tun , als den Blick auf Maria zu richten . An ihr können wir betrachten , was die Kirche in ihrem Mysterium , in ihrer Pilgerfahrt des Glaubens ist und was sie am Ende ihrer Wanderung in der Heimat sein wird . Dort erwartet Maria in der Herrlichkeit der heiligsten und ungeteilten Dreifaltigkeit , in Gemeinschaft mit allen Heiligen ( LG 69 ) die Kirche . Diese verehrt sie als die Mutter ihres Herrn und als ihre eigene Mutter : Inzwischen aber leuchtet die Mutter Jesu - wie sie im Himmel , schon mit Leib und Seele verherrlicht , Bild und Anfang der in der kommenden Welt zu vollendenden Kirche ist , so hier auf Erden , bis der Tag des Herrn gekommen ist - dem pilgernden Volk Gottes als Zeichen der sicheren Hoffnung und des Trostes voran ( LG 68 ) .
Kte 2410 Versprechen und Verträge müssen gewissenhaft gehalten werden , soweit die eingegangene Verpflichtung sittlich gerecht ist . Das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben hängt zu einem großen Teil davon ab , daß man sich an die Verträge zwischen physischen oder moralischen Personen hält : an Verkauf - oder Kaufverträge , Miet - oder Arbeitsverträge . Jeder Vertrag ist guten Glaubens abzuschließen und auszuführen .
Kte 2413 Glücksspiele ( wie Kartenspiele ) oder Wetten verstoßen an und für sich nicht gegen die Gerechtigkeit . Sie werden jedoch dann sittlich unzulässig , wenn sie jemand um das bringen , was er zu seinem und anderer Menschen Lebensunterhalt braucht . Die Spielleidenschaft droht den Spieler zu versklaven . Eine ungerechte Wette abzuschließen oder beim Spiel zu betrügen ist schwerwiegend , außer wenn der zugefügte
BGB 355. 3 Die Widerrufsfrist beginnt , wenn dem Verbraucher eine den Anforderungen des § 360 Abs . 1 entsprechende Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist . Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen , so beginnt die Frist nicht , bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde , der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt wird . Ist der Fristbeginn streitig , so trifft die Beweislast den Unternehmer .