| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Zusammenleben | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Zu|sam|menl|eben | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 1148 Weil sie von Gott geschaffen sind , können diese sinnlich wahrnehmbaren Wirklichkeiten Ausdruck des Wirkens Gottes werden , der die Menschen heiligt , und des Wirkens der Menschen , die Gott anbeten . Das gleiche gilt von den Zeichen und Symbolen im Zusammenleben der Menschen : Waschen und Salben , Brechen des Brotes und Trinken aus dem gleichen Becher können zum Ausdruck der heiligenden Gegenwart Gottes und der Dankbarkeit des Menschen gegenüber seinem Schöpfer werden . | 
|  | Kte 1886 Die Gesellschaft ist notwendig für die Verwirklichung der Berufung des Menschen . Damit dieses Ziel erreicht wird , ist die richtige Ordnung der Werte zu beachten , welche die materiellen und triebhaften [ Dimensionen ] den inneren und geistigen unterordnet ( CA 36 ) . Das Zusammenleben der Menschen ist . . . als ein vordringlich geistiges Geschehen aufzufassen . In den geistigen Bereich gehören nämlich die Forderungen , daß die Menschen im hellen Licht der Wahrheit ihre Erkenntnisse untereinander austauschen , daß sie in den Stand gesetzt werden , ihre Rechte wahrzunehmen und ihre Pflichten zu erfüllen , daß sie angespornt werden , die geistigen Güter zu erstreben , daß sie aus jeder ehrenhaften Sache , wie immer sie beschaffen sein mag , einen Anlaß zu gemeinsamer rechtschaffener Freude gewinnen , daß sie in unermüdlichem Wollen das Beste , was sie haben , einander mitzuteilen und voneinander zu empfangen suchen . Diese Werte berühren und lenken alles , was sich auf Wissenschaft , Wirtschaft , soziale Einrichtungen , Entwicklung und Ordnung des Staates und schließlich auf alle übrigen Dinge bezieht , die äußerlich das menschliche Zusammenleben ausmachen und in ständigem Fortschritt entwickeln ( PT 36 ) . | 
|  | Kte 1649 Es gibt jedoch Situationen , in denen das eheliche Zusammenleben aus sehr verschiedenen Gründen praktisch unmöglich wird . In diesen Fällen gestattet die Kirche , daß sich die Gatten dem Leib nach trennen und nicht länger zusammenwohnen . Die Ehe der getrennten Gatten bleibt aber vor Gott weiterhin aufrecht ; sie sind nicht frei , eine neue Ehe zu schließen . In dieser schwierigen Situation wäre , falls dies möglich ist , die Versöhnung die beste Lösung . Die christliche Gemeinde soll diesen Menschen behilflich sein , in ihrem Leben diese Situation christlich zu bewältigen , in Treue zu ihrem Eheband , das unauflöslich bleibt [ Vgl . FC 83 ; [ link ] CIC , cann . 1151-1155 ] . | 
|  | BGB 1361b. 2 Hat der Ehegatte , gegen den sich der Antrag richtet , den anderen Ehegatten widerrechtlich und vorsätzlich am Körper , der Gesundheit oder der Freiheit verletzt oder mit einer solchen Verletzung oder der Verletzung des Lebens widerrechtlich gedroht , ist in der Regel die gesamte Wohnung zur alleinigen Benutzung zu überlassen . Der Anspruch auf Wohnungsüberlassung ist nur dann ausgeschlossen , wenn keine weiteren Verletzungen und widerrechtlichen Drohungen zu besorgen sind , es sei denn , dass dem verletzten Ehegatten das weitere Zusammenleben mit dem anderen wegen der Schwere der Tat nicht zuzumuten ist . | 
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