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Fachwort
DeutschZeitabschnitt Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Zeitabschnitt
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 760. 2 Eine Geldrente ist für drei Monate vorauszuzahlen ; bei einer anderen Rente bestimmt sich der Zeitabschnitt , für den sie im Voraus zu entrichten ist , nach der Beschaffenheit und dem Zweck der Rente .
BGB 760. 3 Hat der Gläubiger den Beginn des Zeitabschnitts erlebt , für den die Rente im Voraus zu entrichten ist , so gebührt ihm der volle auf den Zeitabschnitt entfallende Betrag .
BGB 1614. 2 Durch eine Vorausleistung wird der Verpflichtete bei erneuter Bedürftigkeit des Berechtigten nur für den im § 760 Abs . 2 bestimmten Zeitabschnitt oder , wenn er selbst den Zeitabschnitt zu bestimmen hatte , für einen den Umständen nach angemessenen Zeitabschnitt befreit .