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Fachwort
DeutschWeisungsrecht Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Weisungsrecht
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 37. 2 Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden . § III .