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Fachwort
DeutschVölkerrechtes Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Völkerrechtes
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 25 Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes . Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes .
GG 100. 2 Ist in einem Rechtsstreite zweifelhaft , ob eine Regel des Völkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes ist und ob sie unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen erzeugt ( Artikel 25 ) , so hat das Gericht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einzuholen .