kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschVorkaufsrecht Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Vorkaufsrecht
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 463 Wer in Ansehung eines Gegenstandes zum Vorkauf berechtigt ist , kann das Vorkaufsrecht ausüben , sobald der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag über den Gegenstand geschlossen hat .
BGB 467 Hat der Dritte den Gegenstand , auf den sich das Vorkaufsrecht bezieht , mit anderen Gegenständen zu einem Gesamtpreis gekauft , so hat der Vorkaufsberechtigte einen verhältnismäßigen Teil des Gesamtpreises zu entrichten . Der Verpflichtete kann verlangen , dass der Vorkauf auf alle Sachen erstreckt wird , die nicht ohne Nachteil für ihn getrennt werden können .
BGB 469. 2 Das Vorkaufsrecht kann bei Grundstücken nur bis zum Ablauf von zwei Monaten , bei anderen Gegenständen nur bis zum Ablauf einer Woche nach dem Empfang der Mitteilung ausgeübt werden . Ist für die Ausübung eine Frist bestimmt , so tritt diese an die Stelle der gesetzlichen Frist .
BGB 470 Das Vorkaufsrecht erstreckt sich im Zweifel nicht auf einen Verkauf , der mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht an einen gesetzlichen Erben erfolgt .