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Fachwort
DeutschVerkaufsfälle Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Verkaufsfälle
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 1097 Bestellung für einen oder mehrere Verkaufsfälle
BGB 1097 Das Vorkaufsrecht beschränkt sich auf den Fall des Verkaufs durch den Eigentümer , welchem das Grundstück zur Zeit der Bestellung gehört , oder durch dessen Erben ; es kann jedoch auch für mehrere oder für alle Verkaufsfälle bestellt werden .