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Fachwort
DeutschVereinigungen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ver|eini|gungen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 924 Der Stand der Jungfrauen steht den anderen Formen des geweihten Lebens nahe . Er verpflichtet die in der Welt lebende Frau ( oder die Nonne ) nach ihrem Stand und den ihr geschenkten Charismen zum Gebet , zur Buße , zum Dienst an ihren Brüdern und Schwestern und zur apostolischen Arbeit [ Vgl . OCV prænotanda 2 ] . Um ihr Vorhaben treuer zu halten... , können die Jungfrauen Vereinigungen bilden ( [ link ] CIC , can . 604 , §2 ) .
Kte 1882 Manche Gesellschaften , so die Familie und der Staat , entsprechen unmittelbar der Natur des Menschen ; sie sind für ihn notwendig . Um die Beteiligung möglichst vieler am gesellschaftlichen Leben zu fördern , ist die Schaffung von Verbänden , Vereinigungen , Einrichtungen mit wirtschaftlicher , kultureller , unterhaltender , sportlicher , beruflicher und politischer Zielsetzung sowohl im nationalen Raum wie auf Weltebene ( MM 60 ) zu fördern . Diese Sozialisation gründet auch auf der natürlichen Neigung der Menschen , sich zusammenzuschließen , um Ziele zu erreichen , welche die Kräfte der Einzelnen übersteigen . Sie bringt die Anlagen der Person , insbesondere ihren Unternehmungsgeist und ihren Sinn für Verantwortung zur Entfaltung und hilft , ihre Rechte zu gewährleisten [ Vgl . GS 25,2 ; CA 12 ] .
Kte 1893 Eine starke und freiwillige Beteiligung an Vereinigungen und Institutionen ist zu fördern .
Kte 2431 Die Verantwortung des Staates . Die Wirtschaft , insbesondere die Marktwirtschaft , kann sich nicht in einem institutionellen , rechtlichen und politischen Leerraum abspielen . Im Gegenteil , sie setzt die Sicherheit der individuellen Freiheit und des Eigentums sowie eine stabile Währung und leistungsfähige öffentliche Dienste voraus . Hauptaufgabe des Staates ist es darum , diese Sicherheit zu garantieren , so daß der , der arbeitet und produziert , die Früchte seiner Arbeit genießen kann und sich angespornt fühlt , seine Arbeit effizient und redlich zu vollbringen . . . Eine andere Aufgabe des Staates besteht darin , die Ausübung der Menschenrechte im wirtschaftlichen Bereich zu überwachen und zu leiten . Aber die erste Verantwortung auf diesem Gebiet liegt nicht beim Staat , sondern bei den Einzelnen und bei den verschiedenen Gruppen und Vereinigungen , in denen sich die Gesellschaft artikuliert ( CA 48 ) .