| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Unterbringung | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Unterbringung | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 312b. 3 Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge 1. über Fernunterricht ( § 1 des Fernunterrichtsschutzgesetzes ) , 2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden ( § 481 ) , 3. über Versicherungen sowie deren Vermittlung , 4. über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten , die Begründung , Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken , 5. über die Lieferung von Lebensmitteln , Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs , die am Wohnsitz , am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden , 6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung , Beförderung , Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung , wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet , die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen , 7. die geschlossen werden a)unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oder b)mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln auf Grund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern , soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben . | 
|  | BGB 651l. 2 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet , 1. für eine bei Mitwirkung des Gastschülers und nach den Verhältnissen des Aufnahmelands angemessene Unterbringung , Beaufsichtigung und Betreuung des Gastschülers in einer Gastfamilie zu sorgen und 2. die Voraussetzungen für einen geregelten Schulbesuch des Gastschülers im Aufnahmeland zu schaffen . | 
|  | § 1631b Mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung | 
|  | BGB 1631b Eine Unterbringung des Kindes , die mit Freiheitsentziehung verbunden ist , bedarf der Genehmigung des Familiengerichts . Die Unterbringung ist zulässig , wenn sie zum Wohl des Kindes , insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbstoder Fremdgefährdung , erforderlich ist und der Gefahr nicht auf andere Weise , auch nicht durch andere öffentliche Hilfen , begegnet werden kann . Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig , wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist ; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen . | 
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