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Fachwort
DeutschUnterbleibens Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Unterbleibens
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 615 Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug , so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen , ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein . Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen , was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt . Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen , in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt .
BGB 1904. 2 Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands , eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts , wenn die Maßnahme medizinisch angezeigt ist und die begründete Gefahr besteht , dass der Betreute auf Grund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet .