Fachwort |
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Deutsch | Unrichtigkeit | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Unrichtigkeit |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 892. 1 Zugunsten desjenigen , welcher ein Recht an einem Grundstück oder ein Recht an einem solchen Recht durch Rechtsgeschäft erwirbt , gilt der Inhalt des Grundbuchs als richtig , es sei denn , dass ein Widerspruch gegen die Richtigkeit eingetragen oder die Unrichtigkeit dem Erwerber bekannt ist . Ist der Berechtigte in der Verfügung über ein im Grundbuch eingetragenes Recht zugunsten einer bestimmten Person beschränkt , so ist die Beschränkung dem Erwerber gegenüber nur wirksam , wenn sie aus dem Grundbuch ersichtlich oder dem Erwerber bekannt ist . |
| § 1140 Hypothekenbrief und Unrichtigkeit des Grundbuchs |
| BGB 1140 Soweit die Unrichtigkeit des Grundbuchs aus dem Hypothekenbrief oder einem Vermerk auf dem Brief hervorgeht , ist die Berufung auf die Vorschriften der §§ 892 , 893 ausgeschlossen . Ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs , der aus dem Brief oder einem Vermerk auf dem Briefe hervorgeht , steht einem im Grundbuch eingetragenen Widerspruch gleich . |
| § 2005 Unbeschränkte Haftung des Erben bei Unrichtigkeit des Inventars |
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