kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschStrafgesetzen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Strafgesetzen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 9. 2 Vereinigungen , deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten , sind verboten .