| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Schmucksachen | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Schmu|cksa|ch|en | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Num 31,50 Darum bringen wir eine Gabe für den Herrn , jeder , was er an Goldgeräten , an Armbändern , Spangen , Siegelringen , Ohrringen und anderen Schmucksachen gefunden hat ; damit wollen wir uns vor dem Herrn entsühnen . | 
|  | BGB 1477. 2 Jeder Ehegatte kann gegen Ersatz des Wertes die Sachen übernehmen , die ausschließlich zu seinem persönlichen Gebrauch bestimmt sind , insbesondere Kleider , Schmucksachen und Arbeitsgeräte . Das Gleiche gilt für die Gegenstände , die ein Ehegatte in die Gütergemeinschaft eingebracht oder während der Gütergemeinschaft durch Erbfolge , durch Vermächtnis oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht , durch Schenkung oder als Ausstattung erworben hat . | 
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