| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Rückkaufrecht | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Rückka|ufr|echt | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Lev 25,24 Für jeden Grundbesitz sollt ihr ein Rückkaufrecht auf das Land gewähren . | 
|  | Lev 25,29 Verkauft jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt , so besteht das Rückkaufrecht bis zum Ablauf des Jahres , das dem Verkauf folgt ; sein Rückkaufrecht ist zeitlich beschränkt . | 
|  | Lev 25,31 Aber die Häuser in Dörfern , die nicht von Mauern umgeben sind , werden als Bestandteil des freien Feldes betrachtet ; für sie besteht ein Rückkaufrecht und der Käufer muss es im Jubeljahr verlassen . | 
|  | Lev 25,32 Für die Städte der Leviten , die Häuser der Städte , die ihr Erbbesitz sind , gilt : Die Leviten haben ein zeitlich unbegrenztes Rückkaufrecht . | 
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