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Fachwort
DeutschRückkaufrecht Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Rückka|ufr|echt
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Lev 25,24 Für jeden Grundbesitz sollt ihr ein Rückkaufrecht auf das Land gewähren .
Lev 25,29 Verkauft jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt , so besteht das Rückkaufrecht bis zum Ablauf des Jahres , das dem Verkauf folgt ; sein Rückkaufrecht ist zeitlich beschränkt .
Lev 25,31 Aber die Häuser in Dörfern , die nicht von Mauern umgeben sind , werden als Bestandteil des freien Feldes betrachtet ; für sie besteht ein Rückkaufrecht und der Käufer muss es im Jubeljahr verlassen .
Lev 25,32 Für die Städte der Leviten , die Häuser der Städte , die ihr Erbbesitz sind , gilt : Die Leviten haben ein zeitlich unbegrenztes Rückkaufrecht .