| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Nutzungsrecht | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Nutzungsrecht | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 484. 2 Der Unternehmer hat dem Verbraucher eine Vertragsurkunde oder Abschrift der Vertragsurkunde auszuhändigen . Er hat ihm ferner , wenn die Vertragssprache und die Sprache des Staates , in dem das Wohngebäude belegen ist , verschieden sind , eine beglaubigte Übersetzung des Vertrags in der oder einer zu den Amtssprachen der Europäischen Union oder des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zählenden Sprache des Staates auszuhändigen , in dem das Wohngebäude belegen ist . Die Pflicht zur Aushändigung einer beglaubigten Übersetzung entfällt , wenn sich das Nutzungsrecht auf einen Bestand von Wohngebäuden bezieht , die in verschiedenen Staaten belegen sind . | 
|  | BGB 1024 Trifft eine Grunddienstbarkeit mit einer anderen Grunddienstbarkeit oder einem sonstigen Nutzungsrecht an dem Grundstück dergestalt zusammen , dass die Rechte nebeneinander nicht oder nicht vollständig ausgeübt werden können , und haben die Rechte gleichen Rang , so kann jeder Berechtigte eine den Interessen aller Berechtigten nach billigem Ermessen entsprechende Regelung der Ausübung verlangen . | 
|  | BGB 1060 Trifft ein Nießbrauch mit einem anderen Nießbrauch oder mit einem sonstigen Nutzungsrecht an der Sache dergestalt zusammen , dass die Rechte nebeneinander nicht oder nicht vollständig ausgeübt werden können , und haben die Rechte gleichen Rang , so findet die Vorschrift des § 1024 Anwendung . | 
|  | BGB 1361b. 4 Ist nach der Trennung der Ehegatten im Sinne des § 1567 Abs . 1 ein Ehegatte aus der Ehewohnung ausgezogen und hat er binnen sechs Monaten nach seinem Auszug eine ernstliche Rückkehrabsicht dem anderen Ehegatten gegenüber nicht bekundet , so wird unwiderleglich vermutet , dass er dem in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten das alleinige Nutzungsrecht überlassen hat . | 
|  |  |