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Minderjährige
Grundwort
fehlt
Fachbebiet
fehlt
Trennung:
Min|der|jäh|rige
Inhalt
fehlt
Status:
Worttyp
fehlt
BGB 107 Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung , durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt , der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters .
BGB 108. 1 Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters , so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab .
BGB 108. 3 Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden , so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters .
BGB 109. 2 Hat der andere Teil die Minderjährigkeit gekannt , so kann er nur widerrufen , wenn der Minderjährige der Wahrheit zuwider die Einwilligung des Vertreters behauptet hat ; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen , wenn ihm das Fehlen der Einwilligung bei dem Abschluss des Vertrags bekannt war .