kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
DeutschHauptanspruch Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Hauptanspruch
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 217 Mit dem Hauptanspruch verjährt der Anspruch auf die von ihm abhängenden Nebenleistungen , auch wenn die für diesen Anspruch geltende besondere Verjährung noch nicht eingetreten ist .