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Fachwort
DeutschGesetzeskraft Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Gesetzeskraft
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 94. 2 Ein Bundesgesetz regelt seine Verfassung und das Verfahren und bestimmt , in welchen Fällen seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben . Es kann für Verfassungsbeschwerden die vorherige Erschöpfung des Rechtsweges zur Voraussetzung machen und ein besonderes Annahmeverfahren vorsehen .
GG 119 In Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen , insbesondere zu ihrer Verteilung auf die Länder , kann bis zu einer bundesgesetzlichen Regelung die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen . Für besondere Fälle kann dabei die Bundesregierung ermächtigt werden , Einzelweisungen zu erteilen . Die Weisungen sind außer bei Gefahr im Verzuge an die obersten Landesbehörden zu richten .