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Fachwort
DeutschErnstlichkeit Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Ernstlichkeit
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 118 Mangel der Ernstlichkeit
BGB 118 Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung , die in der Erwartung abgegeben wird , der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden , ist nichtig .
BGB 2247. 3 Die Unterschrift soll den Vornamen und den Familiennamen des Erblassers enthalten . Unterschreibt der Erblasser in anderer Weise und reicht diese Unterzeichnung zur Feststellung der Urheberschaft des Erblassers und der Ernstlichkeit seiner Erklärung aus , so steht eine solche Unterzeichnung der Gültigkeit des Testaments nicht entgegen .