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Bundesgesetze
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Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung
GG 21. 3 Das Nähere regeln Bundesgesetze .
GG 37. 1 Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt , kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen , um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten .
GG 71 Im Bereiche der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung nur , wenn und soweit sie hierzu in einem Bundesgesetze ausdrücklich ermächtigt werden .
GG 77. 1 Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen . Sie sind nach ihrer Annahme durch den Präsidenten des Bundestages unverzüglich dem Bundesrate zuzuleiten .