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Fachwort
DeutschBienenwohnung Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Bienenwohnung
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 962 Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten . Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen , so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen . Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen .
BGB 964 Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen , so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen , mit denen die Wohnung besetzt war , auf den eingezogenen Schwarm . Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarm erlöschen .