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Fachwort
DeutschAntragsgegner Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Antragsgegner
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1566. 1 Es wird unwiderlegbar vermutet , dass die Ehe gescheitert ist , wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt .
BGB 1568. 1 Die Ehe soll nicht geschieden werden , obwohl sie gescheitert ist , wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner , der sie ablehnt , auf Grund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde , dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint .