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Fachwort
Deutschzurücknehmen Grundwort nehmen
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben Trennung: zu|rück|neh|men
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Gedanken Status: Beziehung
Worttyp Verb -> Infinitiv -> Präsens
Konjugation Konjugation hat
im MehrwortBGB 478. 1 Wenn der Unternehmer die verkaufte neu hergestellte Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat , bedarf es für die in § 437 bezeichneten Rechte des Unternehmers gegen den Unternehmer , der ihm die Sache verkauft hatte ( Lieferant ) , wegen des vom Verbraucher geltend gemachten Mangels einer sonst erforderlichen Fristsetzung nicht .