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Fachbebiet
Kultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben
Trennung:
zu|rück|neh|men
Inhalt
Kultur -> Begegnung Person -> Gedanken
Status:
Beziehung
Worttyp
Verb -> Infinitiv -> Präsens
Konjugation
Konjugation hat
im Mehrwort
BGB 478. 1 Wenn der Unternehmer die verkaufte neu hergestellte Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat , bedarf es für die in § 437 bezeichneten Rechte des Unternehmers gegen den Unternehmer , der ihm die Sache verkauft hatte ( Lieferant ) , wegen des vom Verbraucher geltend gemachten Mangels einer sonst erforderlichen Fristsetzung nicht .