Fachwort |
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Deutsch | vorzugsweise | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | vor|zu|gswe|ise |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1374 Die Weise der Gegenwart Christi unter den eucharistischen Gestalten ist einzigartig . Sie erhebt die Eucharistie über alle Sakramente , so daß sie gleichsam die Vollendung des geistigen Lebens und das Ziel aller Sakramente ist ( Thomas v . A. , s . th . 3,73,3 ) . Im heiligsten Sakrament der Eucharistie ist wahrhaft , wirklich und substanzhaft der Leib und das Blut zusammen mit der Seele und Gottheit unseres Herrn Jesus Christus und daher der ganze Christus enthalten ( K . v . Trient : DS 1651 ) . Diese Gegenwart wird nicht ausschlußweise ‚wirklich‘ genannt , als ob die anderen nicht ‚wirklich‘ seien , sondern vorzugsweise , weil sie substantiell ist ; in ihr wird nämlich der ganze und unversehrte Christus , Gott und Mensch , gegenwärtig ( MF 39 ) . |
| Kte 1572 Wegen ihrer Wichtigkeit für das Leben der Teilkirche sollen an der Feier der Weihe eines Bischofs , von Priestern und Diakonen möglichst viele Gläubige teilnehmen . Sie wird vorzugsweise am Sonntag und in der Kathedrale stattfinden und zwar in einer dem Anlaß angemessenen Feierlichkeit . Die drei Weihen , die des Bischofs , des Priesters und des Diakons , nehmen den gleichen Verlauf . Sie finden innerhalb der Eucharistiefeier statt . |
| BGB 1087. 1 Der Besteller kann , wenn eine vor der Bestellung entstandene Forderung fällig ist , von dem Nießbraucher Rückgabe der zur Befriedigung des Gläubigers erforderlichen Gegenstände verlangen . Die Auswahl steht ihm zu ; er kann jedoch nur die vorzugsweise geeigneten Gegenstände auswählen . Soweit die zurückgegebenen Gegenstände ausreichen , ist der Besteller dem Nießbraucher gegenüber zur Befriedigung des Gläubigers verpflichtet . |
| BGB 1087. 2 Der Nießbraucher kann die Verbindlichkeit durch Leistung des geschuldeten Gegenstands erfüllen . Gehört der geschuldete Gegenstand nicht zu dem Vermögen , das dem Nießbrauch unterliegt , so ist der Nießbraucher berechtigt , zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers einen zu dem Vermögen gehörenden Gegenstand zu veräußern , wenn die Befriedigung durch den Besteller nicht ohne Gefahr abgewartet werden kann . Er hat einen vorzugsweise geeigneten Gegenstand auszuwählen . Soweit er zum Ersatz des Wertes verbrauchbarer Sachen verpflichtet ist , darf er eine Veräußerung nicht vornehmen . |
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