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Fachwort
Deutschvorsätzliche Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: vorsätzliche
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 675v. 2 Der Zahler ist seinem Zahlungsdienstleister zum Ersatz des gesamten Schadens verpflichtet , der infolge eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs entstanden ist , wenn er ihn in betrügerischer Absicht ermöglicht hat oder durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung 1. einer oder mehrerer Pflichten gemäß § 675l oder 2. einer oder mehrerer vereinbarter Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung des Zahlungsauthentifizierungsinstruments herbeigeführt hat .
§ 826 Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung