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Fachwort
Deutschunbestellter Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: unbestellter
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 241a. 1 Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet .