Fachwort |
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Deutsch | tatsächliche | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | t|ats|ächl|iche |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| Kte 1085 In der Liturgie der Kirche bezeichnet und verwirklicht Christus vor allem sein Pascha-Mysterium . Während seines Erdenlebens kündigte Jesus durch sein Lehren das Pascha-Mysterium an und nahm es in seinen Taten vorweg . Als dann seine Stunde gekommen war[Vgl . Joh 13,1;17,1 ] , durchlebte er das einzige Ereignis der Geschichte , das nicht vergeht : Jesus stirbt ein für allemal ( Röm 6,10 ; Hebr 7,27 ; 9,12 ) , wird begraben , ersteht von den Toten und sitzt zur Rechten des Vaters . Dieses tatsächliche Ereignis , welches sich in unserer Geschichte ereignet hat , ist ganz und gar einmalig : Alle anderen Ereignisse geschehen einmal , dann gehen sie vorüber , versinken in der Vergangenheit . Das Pascha-Mysterium Christi hingegen kann nicht in der Vergangenheit bleiben , denn durch seinen Tod hat er den Tod besiegt . Alles , was Christus ist , und alles , was er für alle Menschen getan und gelitten hat , nimmt an der Ewigkeit Gottes teil , steht somit über allen Zeiten und wird ihnen gegenwärtig . Das Ereignis d es Kreuzes und der Auferstehung ist etwas Bleibendes und zieht alles zum Leben hin . |
| Kte 2354 Pornographie besteht darin , tatsächliche oder vorgetäuschte geschlechtliche Akte vorsätzlich aus der Intimität der Partner herauszunehmen , um sie Dritten vorzuzeigen . Sie verletzt die Keuschheit , weil sie den ehelichen Akt , die intime Hingabe eines Gatten an den anderen , entstellt . Sie verletzt die Würde aller Beteiligten ( Schauspieler , Händler , Publikum ) schwer ; diese werden nämlich zum Gegenstand eines primitiven Vergnügens und zur Quelle eines unerlaubten Profits . Pornographie versetzt alle Beteiligten in eine Scheinwelt . Sie ist eine schwere Verfehlung . Die Staatsgewalt hat die Herstellung und Verbreitung pornographischer Materialien zu verhindern . |
| BGB 559b. 2 Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erklärung . Die Frist verlängert sich um sechs Monate , wenn der Vermieter dem Mieter die zu erwartende Erhöhung der Miete nicht nach § 554 Abs . 3 Satz 1 mitgeteilt hat oder wenn die tatsächliche Mieterhöhung mehr als 10 vom Hundert höher ist als die mitgeteilte . |
| BGB 855 Übt jemand die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt oder Erwerbsgeschäft oder in einem ähnlichen Verhältnis aus , vermöge dessen er den sich auf die Sache beziehenden Weisungen des anderen Folge zu leisten hat , so ist nur der andere Besitzer . |
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