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Fachwort
Deutschrechtsfähige Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: rech|ts|fä|hige
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 14. 1 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft , die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt .
BGB 14. 2 Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft , die mit der Fähigkeit ausgestattet ist , Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen .
§ 54 Nicht rechtsfähige Vereine
BGB 1059a. 2 Einer juristischen Person steht eine rechtsfähige Personengesellschaft gleich .