kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschordentliches Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ordentliches
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
GG 7. 3 Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach . Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt . Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden , Religionsunterricht zu erteilen .