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Fachwort
Deutschordentlicher Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ordentlicher
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 2231 Ein Testament kann in ordentlicher Form errichtet werden 1. zur Niederschrift eines Notars , 2. durch eine vom Erblasser nach § 2247 abgegebene Erklärung .