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Fachwort
Deutschnachgebracht Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: nachgebracht
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1945. 3 Ein Bevollmächtigter bedarf einer öffentlich beglaubigten Vollmacht . Die Vollmacht muss der Erklärung beigefügt oder innerhalb der Ausschlagungsfrist nachgebracht werden .