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Fachwort
Deutschmanipulieren Grundwort manipulieren
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik -> Konjukation haben Trennung: ma|ni|pu|lie|ren
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Gedanken Status: Beziehung
Worttyp Verb -> Infinitiv -> Präsens
Konjugation Konjugation hat
im MehrwortKte 2286 Ärgernis kann durch Gesetz oder Institutionen , durch Mode oder öffentliche Meinung hervorgerufen werden . So gibt Ärgernis , wer Gesetze oder gesellschaftliche Strukturen schafft , die zum Verfall der Sitten und zur Zersetzung des religiösen Lebens führen oder zu Gesellschaftsverhältnissen , die - ob gewollt oder nicht - ein den Geboten entsprechendes christliches Verhalten schwierig und praktisch unmöglich machen ( Pius XII. , Ansprache vom [ Vgl . 1 Kor 8,10-13 ] . Juni 1941 ) . Das gleiche gilt von Betriebsleitern , welche Vorschriften erlassen , die zu Betrügereien verleiten , von Lehrern , die ihre Kinder zum Zorn reizen [ Vgl . Eph 6,4 ; Kol 3,21. ] , oder von Leuten , die die öffentliche Meinung manipulieren und sie von den sittlichen Werten abbringen .
Kte 2498 Die öffentliche Gewalt hat hier mit Rücksicht auf das Gemeinwohl . . . besondere Verpflichtungen . . . Im Rahmen ihrer Zuständigkeit hat sie die wahre und rechte Freiheit der Information . . . zu verteidigen und zu schützen ( IM 12 ) . Indem die Behörden entsprechende Gesetze erlassen und darauf achten , daß diese auch eingehalten werden , sollen sie dafür sorgen , daß der schlechte Gebrauch der Massenmedien nicht schwere Schäden für die öffentliche Sitte und den Fortschritt der Gesellschaft verursacht ( IM 12 ) . Sie sollen die Verletzung der Rechte eines jeden auf seinen guten Ruf und auf die Achtung seines Privatlebens bestrafen . Sie sollen rechtzeitig und aufrichtig die Informationen vermitteln , die das Gemeinwohl betreffen , und auf begründete Besorgnisse der Bevölkerung antworten . Die Verbreitung von Fehlinformationen , um die öffentliche Meinung durch die Medien zu manipulieren , ist durch nichts zu rechtfertigen . Behördliche Eingriffe dürfen die Freiheit von Einzelpersonen und Gruppen n icht beeinträchtigen .