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Fachwort
Deutschmangelhaftes Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: mangelhaftes
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 640. 2 Nimmt der Besteller ein mangelhaftes Werk gemäß Absatz 1 Satz 1 ab , obschon er den Mangel kennt , so stehen ihm die in § 634 Nr . 1 bis 3 bezeichneten Rechte nur zu , wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält .