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Fachwort
Deutschmangelfreiem Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: mangelfreiem
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 439. 3 Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs . 2 und 3 verweigern , wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist . Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand , die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen , ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte . Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung ; das Recht des Verkäufers , auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern , bleibt unberührt .
BGB 441. 3 Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen , in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde . Die Minderung ist , soweit erforderlich , durch Schätzung zu ermitteln .
BGB 638. 3 Bei der Minderung ist die Vergütung in dem Verhältnis herabzusetzen , in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert des Werkes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde . Die Minderung ist , soweit erforderlich , durch Schätzung zu ermitteln .