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Fachwort
Deutschhalbbürtigen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: halbbürtigen
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 1307 Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern . Dies gilt auch , wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist .