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Fachwort
Deutschentstandenes Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: entstandenes
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 901 Ist ein Recht an einem fremden Grundstück im Grundbuch mit Unrecht gelöscht , so erlischt es , wenn der Anspruch des Berechtigten gegen den Eigentümer verjährt ist . Das Gleiche gilt , wenn ein kraft Gesetzes entstandenes Recht an einem fremden Grundstück nicht in das Grundbuch eingetragen worden ist .
BGB 1257 Die Vorschriften über das durch Rechtsgeschäft bestellte Pfandrecht finden auf ein kraft Gesetzes entstandenes Pfandrecht entsprechende Anwendung .