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Kte 2410 Versprechen und Verträge müssen gewissenhaft gehalten werden , soweit die eingegangene Verpflichtung sittlich gerecht ist . Das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben hängt zu einem großen Teil davon ab , daß man sich an die Verträge zwischen physischen oder moralischen Personen hält : an Verkauf - oder Kaufverträge , Miet - oder Arbeitsverträge . Jeder Vertrag ist guten Glaubens abzuschließen und auszuführen .
Kte 2411 Verträge unterstehen der ausgleichenden Gerechtigkeit , die den Austausch zwischen Personen unter genauer Beachtung ihrer Rechte regelt . Die ausgleichende Gerechtigkeit ist streng verpflichtend . Sie fordert , daß man Eigentumsrechte wahrt , Schulden zurückzahlt und sich an freiwillig eingegangene Verpflichtungen hält . Ohne ausgleichende Gerechtigkeit ist keine andere Form der Gerechtigkeit möglich .
BGB 724 Ist eine Gesellschaft für die Lebenszeit eines Gesellschafters eingegangen , so kann sie in gleicher Weise gekündigt werden wie eine für unbestimmte Zeit eingegangene Gesellschaft . Dasselbe gilt , wenn eine Gesellschaft nach dem Ablauf der bestimmten Zeit stillschweigend fortgesetzt wird .