kopfgodoku.de
Listenanzeige
Fachwort
Deutschbeauftragten Grundwort beauftragen
FachbebietKultur -> Sprache und Schrift -> Grammatik Trennung: bea|uftrag|ten
InhaltKultur -> Begegnung Person -> Gedanken Status: Beziehung
Worttyp fehlt
Konjugation
BGB 594d. 2 Die Erben können der Kündigung des Verpächters widersprechen und die Fortsetzung des Pachtverhältnisses verlangen , wenn die ordnungsmäßige Bewirtschaftung der Pachtsache durch sie oder durch einen von ihnen beauftragten Miterben oder Dritten gewährleistet erscheint . Der Verpächter kann die Fortsetzung des Pachtverhältnisses ablehnen , wenn die Erben den Widerspruch nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Pachtverhältnisses erklärt und die Umstände mitgeteilt haben , nach denen die weitere ordnungsmäßige Bewirtschaftung der Pachtsache gewährleistet erscheint . Die Widerspruchserklärung und die Mitteilung bedürfen der schriftlichen Form . Kommt keine Einigung zustande , so entscheidet auf Antrag das Landwirtschaftsgericht .