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Fachwort
Deutschausgedrückte Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: ausgedrückte
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 244. 1 Ist eine in einer anderen Währung als Euro ausgedrückte Geldschuld im Inland zu zahlen , so kann die Zahlung in Euro erfolgen , es sei denn , dass Zahlung in der anderen Währung ausdrücklich vereinbart ist .