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Fachwort
DeutschZwangsmittel Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Zwangsmittel
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
BGB 2196. 2 Das Gleiche gilt , wenn der Beschwerte zur Vollziehung einer Auflage , die nicht durch einen Dritten vollzogen werden kann , rechtskräftig verurteilt ist und die zulässigen Zwangsmittel erfolglos gegen ihn angewendet worden sind .