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BGB 648a. 5 Hat der Unternehmer dem Besteller erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung der Sicherheit nach Absatz 1 bestimmt , so kann der Unternehmer die Leistung verweigern oder den Vertrag kündigen . Kündigt er den Vertrag , ist der Unternehmer berechtigt , die vereinbarte Vergütung zu verlangen ; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen , was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt . Es wird vermutet , dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen .
BGB 649 Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen . Kündigt der Besteller , so ist der Unternehmer berechtigt , die vereinbarte Vergütung zu verlangen ; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen , was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt . Es wird vermutet , dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen .