| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Verordnungen | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Verordnungen | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | BGB 310. 2 Die §§ 308 und 309 finden keine Anwendung auf Verträge der Elektrizitäts - , Gas - , Fernwärme - und Wasserversorgungsunternehmen über die Versorgung von Sonderabnehmern mit elektrischer Energie , Gas , Fernwärme und Wasser aus dem Versorgungsnetz , soweit die Versorgungsbedingungen nicht zum Nachteil der Abnehmer von Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung von Tarifkunden mit elektrischer Energie , Gas , Fernwärme und Wasser abweichen . Satz 1 gilt entsprechend für Verträge über die Entsorgung von Abwasser . | 
|  | GG 119 In Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen , insbesondere zu ihrer Verteilung auf die Länder , kann bis zu einer bundesgesetzlichen Regelung die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen . Für besondere Fälle kann dabei die Bundesregierung ermächtigt werden , Einzelweisungen zu erteilen . Die Weisungen sind außer bei Gefahr im Verzuge an die obersten Landesbehörden zu richten . | 
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