| Fachwort |  |  | 
  | Deutsch | Sündenstrafe | Grundwort | fehlt | 
	| Fachbebiet | fehlt | Trennung: | Sünd|ens|trafe | 
  	| Inhalt | fehlt | Status: |  | 
  | Worttyp | fehlt | 
  |  | Kte 1471 Die Lehre über die Ablässe und deren Anwendung in der Kirche hängen eng mit den Wirkungen des Bußsakramentes zusammen . Was ist der Ablaß ? Der Ablaß ist Erlaß einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden , die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind . Ihn erlangt der Christgläubige , der recht bereitet ist , unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche , die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet . Der Ablaß ist Teilablaß oder vollkommener Ablaß , je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht . Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden ( Paul VI. , Ap . Konst . Indulgentiarum doctrina normæ 1-3 ) . | 
|  | Kte 1472 Um diese Lehre und Praxis der Kirche zu verstehen , müssen wir wissen , daß die Sünde eine doppelte Folge hat . Die schwere Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott und macht uns dadurch zum ewigen Leben unfähig . Diese Beraubung heißt die ewige Sündenstrafe . Andererseits zieht jede Sünde , selbst eine geringfügige , eine schädliche Bindung an die Geschöpfe nach sich , was der Läuterung bedarf , sei es hier auf Erden , sei es nach dem Tod im sogenannten Purgatorium [ Läuterungszustand ] . Diese Läuterung befreit von dem , was man zeitliche Sündenstrafe nennt . Diese beiden Strafen dürfen nicht als eine Art Rache verstanden werden , die Gott von außen her ausüben würde , sondern als etwas , das sich aus der Natur der Sünde ergibt . Eine Bekehrung , die aus glühender Liebe hervorgeht , kann zur völligen Läuterung des Sünders führen , so daß keine Sündenstrafe mehr zu verbüßen bleibt [ Vgl . K . v . Trient : DS 1712-1713 ; 1820 ] . | 
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