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Fachwort
DeutschSonderrechte Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Sonderrechte
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
§ 35 Sonderrechte
BGB 35 Sonderrechte eines Mitglieds können nicht ohne dessen Zustimmung durch Beschluss der Mitgliederversammlung beeinträchtigt werden .