Fachwort |
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Deutsch | Schulpflicht | Grundwort | fehlt |
Fachbebiet | fehlt |
Trennung: | Sch|ulp|fl|icht |
Inhalt | fehlt |
Status: | |
Worttyp | fehlt |
| BGB 1666. 3 Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere 1. Gebote , öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder - und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen , 2. Gebote , für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen , 3. Verbote , vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen , sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen , an denen sich das Kind regelmäßig aufhält , 4. Verbote , Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen , 5. die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge , 6. die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge . |
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