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Fachwort
DeutschOrdensoberen Grundwort fehlt
Fachbebietfehlt Trennung: Or|den|sob|eren
Inhaltfehlt Status:
Worttyp fehlt
Kte 1462 Die Vergebung der Sünden versöhnt mit Gott , aber auch mit der Kirche . Der Bischof , das sichtbare Haupt der Teilkirche , gilt somit von alters her zu Recht als der , dem die Vollmacht und der Dienst der Versöhnung in erster Linie zukommen : er regelt die Bußdisziplin [ Vgl . LG 26 ] . Seine Mitarbeiter , die Priester , üben diesen Dienst insofern aus , als sie den Auftrag dazu von ihrem Bischof ( oder von einem Ordensoberen ) oder vom Papst dem Kirchenrecht entsprechend [ Vgl . CIC , [ link ] cann . 844 ; [ link ] 967-969 ; [ link ] 972 ; CCEÖ . can . 722 , §§ 3-4 ] erhalten haben .